Einer der beiden südosteuropäischen Staatsbürger wies sich bei der Prüfung gegenüber den Beamtinnen und Beamten mit einem gefälschten Ausweisdokument aus. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne erforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der 56-jährige vermutlich seit fast eineinhalb Jahren ausreisepflichtig ist.

Die zweite 49-jährige Person verfügte mutmaßlich ebenfalls über keinen erforderlichen Aufenthaltstitel. Auch gegen ihn leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein. In beiden Fällen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg die weiteren Ermittlungen übernommen.

Insgesamt wurden vom Zoll 25 Arbeitnehmer überprüft. "Die Angaben werden nun mit den Unterlagen bei den beteiligten elf Arbeitgebern abgeglichen. Bei Hinweisen zum Beispiel auf einen Mindestlohnverstoß oder auf nicht ordnungsgemäße Zahlungen der Sozialversicherungs-abgaben werden weitere Ermittlungen aufgenommen." so die Pressesprecherin Kristina Severon.