Seit 1997 ist das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) in Hamburg zentral für Korruptionsermittlungen zuständig. Dazu zählen beispielsweise Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Politik und Gesundheitswesen. Jährlich sind die derzeit 22 Ermittlerinnen und Ermittler sowie Auswerterinnen und Auswerter mit durchschnittlich 110 Korruptionsverfahren (Zeitraum 2016 - 2020) beschäftigt. Allerdings ergeben wissenschaftliche Untersuchungen im Korruptionsbereich regelmäßig ein deutlich größeres Dunkelfeld.
Der Zentralen Beratungsstelle für Korruptionsprävention des DIE kommt somit ein hoher Stellenwert zu. Über die „Antikorruptions-Hotline“ (0800-3437238) und natürlich auch per Brief konnten bisher schon anonymisierte Hinweise auf korruptionsverdächtige Vorgänge mitgeteilt werden. Ab dem 10. Mai können Informationen nun auch über das neue Hinweisgebersystem Korruption übermittelt werden. So können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber – falls gewünscht – anonym, sicher und dank modernster Verschlüsselungstechnik ohne Möglichkeit der Rückverfolgung, eine Meldung zu einem Korruptionsfall abgeben. Die Wahrung der Anonymität ist für Hinweisgeber sehr wichtig, da sie mitunter persönliche Nachteile befürchten müssen, wenn ihre Identität bekannt werden würde.
Auf der Internetseite https://www.bkms-system.net/die-korruptionsbekaempfung ist es mit dem Business Keeper Monitoring System (BKMS®) Incident Reporting zudem möglich, Dateien hochzuladen und einen sogenannten Postkasten einzurichten. Darüber hinaus ist dort eine geschützte und anonyme Kommunikation möglich. So erhalten Hinweisgeber Informationen zum Stand des Verfahrens und können Nachfragen vom DIE beantworten, um die Ermittlungen zu unterstützen. Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem finden Sie auf der Interseite www.die.hamburg.