Im Zusammenhang mit den Entwicklungen im Nahen Osten hat die Versammlungsbehörde per Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2023 für die Zeit vom 16.10.2023, ab 00:00 Uhr bis zum 18.10.2023 (einschließlich)

Versammlungen verboten, die inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen (sog. pro-palästinensische Versammlungen).

Für weitere Informationen wird auf die angehängte Allgemeinverfügung verwiesen.

Allgemeinverfügung vom 15.10.2023 PDF

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