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Mediensenator Dr. Carsten Brosda zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag „Das Urteil macht deutlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zum Spielball politischer Interessen werden darf.“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt hat. Zudem hat das Gericht entschieden, dass die von den anderen Ländern bereits beschlossene Anpassung des Rundfunkbeitrags vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung gilt. Damit hat das Gericht für eine funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio gesorgt.

HAMBURG 05.08.2021, 21:00 05.08.2021, 21:25
Mediensenator Dr. Carsten Brosda zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag „Das Urteil macht deutlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zum Spielball politischer Interessen werden darf.“

Dr. Carsten Brosda, Hamburgs Senator für Kultur und Medien, erklärt zu dem Urteil: „Das Urteil ist eine deutliche Klatsche für all diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Spielball politischer Interessen gemacht haben. Das Gericht stellt in aller Deutlichkeit klar, dass wir einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen. Das freut mich sehr und stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachhaltig. Das Gericht macht damit die grundlegende Bedeutung dieser Säule des Rundfunksystems für die breite Bereitstellung unabhängiger und vielfältiger Informationen, Meinungen und Positionen deutlich. Dieser auch angesichts der zunehmenden Verbreitung von Fehlinformationen und manipulierenden Äußerungen ungemein wichtige Aufgabe kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig nur durch eine bedarfsgerechte und regelmäßig an die Bedürfnisse der Rundfunkanstalten angepasste Finanzierung gerecht werden. Es ist bemerkenswert, dass das Gericht sich dazu entschlossen hat, die Beitragserhöhung mit Wirkung zum 20. Juli 2021 unmittelbar anzuordnen – und zwar genau in der Höhe, die die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hat und der 15 Länder zugestimmt haben. Angesichts der der besonderen Dringlichkeit und der finanziellen Situation einiger Rundfunkanstalten ist dies aus meiner Sicht gut nachvollziehbar.

Ich freue mich auch, dass das Verfassungsgericht an die gemeinsame Verantwortung der Länder für die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erinnert hat. Ich hoffe sehr, dass dieser Appell uns in den wiederkehrenden Verfahren zur Beitragserhöhung helfen und die Ländergemeinschaft insgesamt stärken wird.

Gleichzeitig sehe ich die Entscheidung aber auch als Auftrag an die Ländergemeinschaft, die Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter voranzutreiben und den Weg zu einer zukunftsfesten Reform zu ebnen. Die Vorschläge hierzu liegen auf dem Tisch. Hier gilt es einerseits, den Auftrag der Anstalten zu modernisieren und auch die Beauftragung der Programme zu flexibilisieren, das bedeutet mehr Verantwortung in die Hände der Programmschaffenden zu legen.

Der Anlass der heutigen Entscheidung zeigt auch nachdrücklich, wie wichtig es ist, dass wir Entscheidungen über die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio staatsfern organisieren. Die Länder müssen medienpolitisch gemeinsam festlegen, wie der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer digitalen Medienwelt aussehen soll. Entscheidungen über die Höhe des Beitrags müssen von dieser Debatte klar getrennt werden. Es muss unser Anspruch sein, diese Fragen ohne das Bundesverfassungsgericht als klärende Instanz lösen zu können. Eine breite und ernsthafte Debatte über eine duale Medienordnung auf der Höhe der Zeit ist überfällig.“

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