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Erstmalig automatische Erhöhung des Wohngeldes zum neuen Jahr

Zum 1. Januar 2022 wurde das Wohngeld erstmalig automatisch erhöht, indem eine Anpassung an die Miet- und Einkommensentwicklung erfolgte. Gleichzeitig wurde die Reichweite erhöht, so dass auch Haushalte, die bislang nicht wohngeldberechtigt waren, von der sogenannten Dynamisierung des Wohngeldes profitieren können. Zudem hat das Kabinett in Berlin heute auf Initiative von Bundesbauministerin Klara Geywitz das Heizkostenzuschussgesetz verabschiedet. Antragsberechtigt sollen demnach Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld sein sowie unter bestimmten Voraussetzungen Menschen in Ausbildung, die Leistungen wie zum Beispiel BAföG erhalten. Der Heizkostenzuschuss soll die aktuell hohen Energiekosten für Haushalte mit geringem Einkommen kompensieren. Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Dorothee Stapelfeldt, begrüßt diese Entscheidung als eine weitere wichtige Entlastung für Hamburger Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen.

DEUTSCH 02.02.2022, 21:27
Erstmalig automatische Erhöhung des Wohngeldes zum neuen Jahr

Heizkostenzuschussgesetz heute im Kabinett auf den Weg gebracht

WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss stellt ein wichtiges Instrument zur sozialen Absicherung des Wohnens dar und unterstützt aktuell etwa 11.000 Hamburger Haushalte mit geringen Einkommen durch einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Die nunmehr erfolgte Erhöhung sorgt für eine weitere Entlastung vieler dieser Haushalte. Bereits im Jahr 2021 zahlte Hamburg die Rekordsumme von rund 36 Millionen Euro für Wohngeldleistungen aus. Damit trägt das WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss als verlässliches Instrument einer sozialen Wohnungspolitik auch dazu bei, den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID19-Pandemie zu begegnen.

Unterschiedliche Gründe führten in der Vergangenheit dazu, dass im Laufe der Zeit immer mehr Haushalte keinen Anspruch mehr auf WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss hatten und aus dem Wohngeldbezug herausgefallen sind. Zugleich reduzierten Mietsteigerungen die finanzielle Entlastung durch das WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss. Die nun alle zwei Jahre erfolgende Dynamisierung soll dem entgegenwirken und die erreichte Entlastung aus der Wohngeldreform 2020 durch die regelmäßigen Anpassungen erhalten. Auch ältere Menschen, Alleinerziehende, Familien oder Personen in Beschäftigungsverhältnissen mit geringen Einkommen, die bisher noch kein WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss beziehen, können von der Dynamisierung des Wohngeldes profitieren.

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die Dynamisierung des Wohngeldes und der Heizkostenzuschuss sind weitere wichtige Beiträge, bezahlbares Wohnen für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen zu ermöglichen. Durch die Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung alle zwei Jahre wird sichergestellt, dass Haushalte weiter WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss beziehen können und nicht, wie in der Vergangenheit, Sozialleistungen beziehen müssen. Gleichzeitig können wir nun mit dem WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss auch mehr Haushalte unterstützen. Denn auch Haushalte, die bisher kein Recht auf die Zahlung von WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss hatten, können nun aufgrund der Anpassung einen Anspruch haben. Daher bitte ich alle Hamburger Haushalte mit geringen Einkommen, die bisher kein WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss beziehen, zum Beispiel über den Wohngeldrechner im Internet ihren Anspruch zu prüfen und, wenn sie berechtigt sind, WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss zu beantragen. Genauso möchte ich die berechtigten Personen und Haushalte ermutigen, den einmaligen Heizkostenzuschuss zu beantragen, sobald dies möglich ist. Gerade für Menschen mit geringen Einkommen können die steigenden Energiepreise eine sehr große Belastung darstellen. Für diese Gruppe bedeutet der Heizkostenzuschuss eine kurzfristig spürbare Entlastung.

Den einmaligen Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte erhalten können, die zwischen Oktober 2021 und März 2022, in der Heizperiode, mindestens einen Monat WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss bezogen haben. Der Heizkostenzuschuss soll für die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger nach der jeweiligen Haushaltsgröße gestaffelt sein: Wer alleine wohnt, erhält 135 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt erhält 175 Euro. Für jede weitere Person im Wohngeldhaushalt gibt es zusätzlich 35 Euro Heizkostenzuschuss.

Auch Menschen in der Ausbildung können anspruchsberechtigt sein, zum Beispiel Personen, die BAföG beziehen. Das sind in Hamburg im fraglichen Zeitraum mehr als 10.000 Studierende und Schülerinnen und Schüler. Personen aus dieser Gruppe können einen einmaligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 115 Euro zu den Heizkosten erhalten.

Bevor das Heizkostenzuschussgesetz in Kraft treten kann, müssen der Bundestag und der Bundesrat müssen sich noch mit dem Gesetz befassen. 

Hintergrund Wohngeld:

WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Die Kosten des Wohngelds werden jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen. Weitere Informationen zum WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss und einen Online-Wohngeldrechner gibt es unter www.hamburg.de/wohngeldrechner

Bild: © Birgit Reitz-Hofmann-Fotolia.com

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