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Hamburg und Schleswig-Holstein machen nächsten wichtigen Schritt im Umgang mit dem „HSH-Erbe“

Drei Jahre nach der Veräußerung der HSH Nordbank AG haben der Hamburger Senat und die schleswig-holsteinische Landesregierung heute das Startsignal zur Beendigung der HSH Finanzfonds AöR gegeben und haben damit den nächsten wichtigen Schritt im Umgang mit dem gemeinsamen HSH-Erbe gesetzt. Im Rahmen der heutigen gemeinsamen Kabinettsitzung haben sich die Regierungen auf das weitere Verfahren verständigt.

HAMBURG 29.09.2021, 21:11
Hamburg und Schleswig-Holstein machen nächsten wichtigen Schritt im Umgang mit dem „HSH-Erbe“

FinFo wird aufgelöst

Dazu wird der gemeinsame Staatsvertrag geändert, um eine Beendigung der Anstalt zu ermöglichen. Mit der für den 31. August 2022 geplanten Beendigung werden die bestehenden Anleihen auf Hamburg und Schleswig-Holstein aufgeteilt, pro Land werden Anleihen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro übernommen. Da eine Aufteilung der einzelnen Emissionen auf die Länder technisch nicht umsetzbar ist, wurde vereinbart, dass nur ganze Jahrespakete an Anleihen, nach Laufzeit sortiert, aufgeteilt werden. Schleswig-Holstein übernimmt die in 2022 und 2023 auslaufenden Anleihen, Hamburg die Anleihen 2024 und 2025. In diesen Jahren werden Refinanzierungen durch die jeweiligen Kernhaushalte der Länder von je 750 Mio. Euro erfolgen. Der Ausgleich der durch unterschiedliche Verzinsungen und Restlaufzeiten der übernommenen Anleihen entstehenden Ungleichheiten wird im Rahmen der Aufteilung des Restvermögens der FinFo berücksichtigt werden.

Eingespart werden die Betriebskosten für die FinFo von ca. 400.000 Euro pro Jahr. Zudem werden die liquiden Mittel der Anstalt an die Länder ausgekehrt, welche dabei helfen, die Zinsbelastungen der übernommenen Schulden zu tragen. Insgesamt sind dies ca. 50 Mio. Euro. Die konkrete Höhe steht erst mit Abwicklung der Anstalt fest.

Dazu Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wie in der gesamten gemeinsamen HSH-Geschichte von Hamburg und Schleswig-Holsterin erfolgt auch das Ende der HSH Finanzfonds AöR in gemeinsamer abgestimmter Weise. Für die Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bedeutet dieses Vorgehen eine Einsparung von bis zu 20 Mio. Euro im Vergleich zu einem längerfristigen Fortbestand der Anstalt.“

Finanzministerin Monika Heinold erklärte: „Das Kapitel HSH hat unser Land viel Geld gekostet. Das ist bitter. Unsere Verantwortung ist es, mit den Altverpflichtungen so vermögensschonend wie möglich umzugehen. Dazu ist die Auflösung der FinFo zum jetzigen Zeitpunkt ein weiterer Schritt.“

Die HSH Finanzfonds AöR, kurz FinFo, ist eine von den beiden Ländern in 2009 zu gleichen Teilen errichtete Anstalt öffentlichen Rechts. Die Anstalt wurde gegründet, um die im Zuge der Finanzkrise 2008 in Schieflage geratene ehemalige gemeinsame Landesbank zu stabilisieren, indem ihr eine Garantie über 10 Mrd. Euro (sog. „Sunrise“-Garantie) gegeben wurde. Ziel war es, eine Insolvenz der Bank zu vermeiden. Die Höhe der sogenannten Gewährträgerhaftung, die von den Eignern gegeben worden war, betrug damals bei Schnürung des ersten Rettungspakets rd. 65 Mrd. Euro.

Im Jahr 2018 kam es zur vollständigen Inanspruchnahme der 10 Mrd. Euro Garantie, für die die Trägerländer haften. Die Finanzierung der unter der Garantie ausgezahlten Beträge in der Finfo erfolgte im Wesentlichen über Anleihen am Kapitalmarkt. Inzwischen sind bereits rd. 6,3 Mrd. Euro auf die Landeshaushalte übergegangen. Weitere Anleihen der FinFo in Höhe von 325 Mio. Euro werden noch in 2021 fällig und plangemäß in die Länderhaushalte übernommen. Die verbleibenden 3 Mrd. Restverbindlichkeiten gehen mit der Auflösung der FinFo auf die Länder über.

Die geplante Beendigung ist die aus ökonomischer Sicht und damit für die öffentlichen Haushalte sinnvollste Lösung, da sich die Länder günstiger am Kapitalmarkt refinanzieren können als die Anstalt selbst und die Betriebskosten der Anstalt entfallen.

Zur Umsetzung der geplanten Beendigung der HSH Finanzfonds AöR bedarf es einer Staatsvertragsänderung und der entsprechenden Zustimmungsgesetze in Hamburg und Schleswig-Holstein. Der zwischen den Ländern abgestimmte Zeitplan sieht vor, dass nach der nun erfolgten Beschlussfassung durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und durch die Landesregierung Schleswig-Holstein Anfang November die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch den Ministerpräsidenten und den Ersten Bürgermeister erfolgt. Im Anschluss werden die Zustimmungsgesetze zur Beratung und Beschlussfassung an die Hamburgische Bürgerschaft und den Landtag von Schleswig-Holstein zugeleitet. Das Inkrafttreten der Staatsvertragsänderung wird nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden zu Beginn des Jahres 2022 erwartet.

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