Seit dem 15. März dürfen rund 60 Prozent der 184.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Wechselunterricht zu Hause und in der Schule lernen. Wechselunterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler die Hälfte aller Unterrichtsstunden in einer halbierten Klassengruppe mit in der Regel 10 bis 14 Schülern in der Schule lernen, die andere Hälfte der Unterrichtsstunden lernen sie zu Hause im Distanzunterricht. Aufgrund der halbierten Klassen können die Schülerinnen und Schüler in der Schule den Mindestabstand einhalten.
Der Wechselunterricht ist in Hamburg zurzeit beschränkt auf die Schülerinnen und Schüler der Klassen der Grund- und Sonderschulen sowie auf die Abschlussklassen. Konkret sind das die Klassenstufen „Vorschule“ und 1 bis 4, die Klassenstufen 6, 10 und 12 an den Gymnasien sowie die Klassenstufen 9, 10 und 13 an den Stadtteilschulen. Insgesamt handelt es sich um rund 108.000 Schülerinnen und Schüler. Alle anderen Schülerinnen und Schüler lernen ausschließlich im Distanzunterricht zu Hause.
Durch die neue Maßnahme können weitere rund 21.000 Schülerinnen und Schüler jetzt im Wechsel wieder zur Schule gehen und in halbierten Klassen lernen. Umgekehrt nehmen rund 9.000 Abiturientinnen und Abiturienten aufgrund ihrer Prüfungen nicht mehr am Wechselunterricht teil. Alle weiterführenden Schulen nutzen die Übergangszeit bis Mitte Mai, um sich entsprechend ihrer jeweiligen schulischen Konzepte auf die Erweiterung vorzubereiten und die Schülerinnen und Schüler sowie deren Sorgeberechtigten in den nächsten Tagen direkt zu informieren.
Kinder und Eltern können das neue Angebot wahrnehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Denn die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben. Wenn Eltern beispielsweise aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken im Familienkreis Bedenken gegen den Wechselunterricht haben, können ihre Kinder auch weiterhin im reinen Distanzunterricht zu Hause lernen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass weniger als zwei Prozent aller Eltern von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen.
Weiterhin gelten für den Schulbetrieb besondere Sicherheitsregeln. So müssen sich alle Schülerinnen zwei Mal pro Woche mit einem Schnelltest selbst testen. Wer den Test verweigert, darf die Schule nicht betreten und lernt weiterhin im Distanzunterricht zu Hause. Beschäftigte testen sich sogar drei Mal pro Woche. Alle Schulbeteiligten müssen in der Schule durchgängig eine medizinische Maske tragen, die nur in besonderen Ausnahmefällen für kurze Zeit abgenommen werden darf. Durchgängig müssen alle Schulbeteiligten den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, diese Regelung gilt auch in den Klassen- und Unterrichtsräumen. Überdies müssen alle Klassen- und Unterrichtsräume alle 20 Minuten für 5 Minuten mittels Stoßlüftung kräftig gelüftet werden, um eine Infektion durch Aerosole zu vermeiden. Die Schulen verfügen zudem über ein eigenes Budget, um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftung einzuleiten, beispielsweise die Aufstellung der so genannten „CO2-Ampeln“, die bei verbrauchter Luft per Warnton zum Lüften auffordern.
Diese und zahlreiche weitere Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Schulbetrieb deutlich sicherer geworden ist.