Justizsenatorin Anna Gallina sagt: "Die Wahl von Barbara Geiger ist eine sehr gute Wahl. Barbara Geiger genießt in der Justiz hohe Akzeptanz und viel Anerkennung, was ihre fachliche Leistung in der Rechtsprechung und auch ihre Tätigkeit im administrativen Bereich betrifft. Sie verfügt über breite Kompetenz und Erfahrungen auch an Bundesgerichten. Ich wünsche Barbara Geiger alles Gute! Diese Wahl ist auch ein erneutes Zeichen für die hohe Anerkennung des Rechtsstandorts Hamburg in Deutschland."
Hintergrund Bundesrichterwahlausschuss
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt wurden, zusammen. Er entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nach der Wahl werden die Kandidatinnen und Kandidaten vom Bundespräsidenten zu Bundesrichterinnen und Bundesrichtern ernannt.