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Corona-Hilfe bis Ende 2022 verlängert: Nutzung von Außenflächen für Gastronomie- und Schaustellergewerbe weiter gebührenfrei

Der Hamburger Senat hat entschieden, die Gebührenbefreiung für das Gastronomie- und Schaustellergewerbe zu verlängern. Öffentliche Außenflächen können auch im gesamten Jahr 2022 gebührenfrei genutzt werden. Zusätzlich entfallen die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen des Kultursommers sowie im Rahmen von Aktivitäten des Hamburger Neustartfonds City und Zentren, sofern diese öffentlich gefördert werden. Die durch die Sonderregelung entstehenden Einnahmeausfälle der Bezirke werden erstattet.

HAMBURG 27.07.2021, 21:08 27.07.2021, 21:18
Corona-Hilfe bis Ende 2022 verlängert: Nutzung von Außenflächen für Gastronomie- und Schaustellergewerbe weiter gebührenfrei

Es besteht weiterhin ein hohes Interesse, dass Unternehmen des Gastronomie- und Schaustellergewerbes auch im Zuge der Pandemie aus eigener Geschäftstätigkeit Erträge erwirtschaften können, die ihren Fortbestand sichern. Für Gastronomiebetriebe sind hierbei die Möglichkeiten zur Nutzung von Außenbereichen und insbesondere von öffentlichen Wegeflächen von besonderer Bedeutung – vor allem während der Sommermonate, aber auch darüber hinaus. Von den Hamburger:innen werden Angebote der Außengastronomie im Zuge der Lockerungen gut angenommen. Die in einem ersten Schritt bis Ende 2021 festgelegte Gebührenbefreiung für die typische Nutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen durch das Gastronomie- und Schaustellergewerbe wird deshalb bis Ende 2022 verlängert.

Ausweitung der Gebührenbefreiung

Zusätzlich entfallen fortan – auch rückwirkend für den Zeitraum vom 01. Juni 2021 bis 31. Dezember 2022 – die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen, die im Zusammenhang mit dem Kultursommer Hamburg oder im Zusammenhang mit Aktivitäten des Hamburger Neustartfonds City und Zentren öffentlich gefördert werden. Dazu können zum Beispiel saisonale Sonderaktionen, Kulturveranstaltungen, Pop-Up-Events, Pflanzaktionen, Flohmärkte, Stadtmarketing, ein zeitlich befristetes Quartiersmanagement, Laternenumzüge, Weihnachtsbeleuchtung oder die Professionalisierung von Internetauftritten von Interessengemeinschaften gehören. Der aus Corona-Hilfsmitteln des Hamburger Haushalts gebildete Neustartfonds City und Zentren ist mit zunächst 1,1 Millionen Euro ausgestattet und kann bis Ende 2022 in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind verkaufsfördernde Events oder andere Aktivitäten von Interessen- und Werbegemeinschaften oder anderen Verbünden in den Jahren 2021 und 2022.

Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Wir haben in den vergangenen Monaten gesehen, dass die Gastronomie im Außenbereich von den Hamburgerinnen und Hamburgern gut angenommen wird und bei den Betrieben gut angekommen ist. Das spiegelt auch ein Stückweit den Wunsch nach Normalität wider. Mit der gebührenfreien Sondernutzung von öffentlichen Wegen für die Außengastronomie und das Schaustellergewerbe haben wir ein wirksames, hilfreiches Mittel gefunden, dass das Gewerbe in Corona-Zeiten unterstützt und Gastronomie im Außenbereich mit Abstand ermöglicht. Ich freue mich, dass wir diese Unterstützung auch für das Jahr 2022 bereitstellen können und sie auf Veranstaltungen ausweiten, die im Rahmen des Kultursommers Hamburg oder des Hamburger Neustartfonds City und Zentren öffentlich gefördert werden.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator: „Unser Gebührenerlass hat vielen Gastronomen und Schaustellern in der Corona-Krise tatsächlich viel geholfen. Da die Erholung nun länger dauert, verlängern wir den Erlass bis Ende 2022 - analog der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie. Zusammen macht das ein Hilfspaket im hohen zweistelligen Millionenbereich nur für Hamburg aus! Mit der Ausweitung dieses Erlasses auf die Nutzung von Straßen und Plätzen im Rahmen von Neustartfonds und Kultursommer unterstützen wir aktiv diese Angebote und vermeiden neue Gebührenbelastungen. Allen die nicht direkt unter die Regelung fallen, sei gesagt: Bei nachgewiesener Corona Betroffenheit können entsprechend des gebührenrechtlichen Rundschreibens der Finanzbehörde trotzdem im Einzelfall Erleichterungen geltend gemacht werden - wie Stundung oder Teilerlass von Gebühren. Diese allgemeine Regelung gilt mindestens noch bis zum 30. April 2022.“ 

Bezirkssenatorin Katharina Fegebank: „Die vergangenen Monate waren für Hamburgs Gastronomiebetriebe eine sehr herausfordernde Zeit. Ich bin daher sehr froh, dass wir eine einheitliche Lösung für ganz Hamburg gefunden haben, um die Gaststätten, Cafés und Restaurants konkret entlasten zu können. Durch den Beschluss, die Außenflächen auch im kommenden Jahr zu genehmigen, ohne Gebühren zu erheben, sorgen wir zum einen dafür, dass die Betriebe etwas durchatmen können und zum anderen auch, dass alle Gäste eine größere Auswahl haben - unter Wahrung des Hygiene- und Gesundheitsschutzes - vielfältige gastronomische Angebote unter freiem Himmel genießen zu können. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.“

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