In Hamburg muss - mit wenigen Ausnahmen - ab Freitag (18. Juni) keine Maske mehr im Freien getragen werden. Die Pflicht, eine medizinische Maske im Freien zu tragen, gilt in Zukunft nur noch dort, wo Abstände von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können, bei Gesundheitsbehandlungen im Freien, auf Wochenmärkten, in Warteschlangen vor Geschäften, Gaststätten oder ähnlichen Einrichtungen sowie bei touristischen Stadtrundfahrten.
In Innenräumen, wie öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Arbeits- und Betriebsstätten sowie bei Gesundheitsbehandlungen, Friseurbesuchen, bei religiösen Veranstaltungen, in Einrichtungen der Kultur, beim Einkaufen, bei Sportveranstaltungen und jeglichen anderen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, muss weiterhin eine medizinische getragen werden.
Im Öffentlichen Personennahverkehr ist es künftig nicht mehr zwingend erforderlich, eine FFP2-Maske zu tragen. Künftig reicht es auch hier aus, wenn Fahrgäste eine medizinische Maske tragen.