Selbstständige stärken
Hamburg setzte sich auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für eine bessere soziale Absicherung und die Stärkung von Selbstständigen ein. Während der Corona-Pandemie sind hier Lücken besonders bei den sogenannten Solo-Selbstständigen deutlich geworden. So konnten Selbstständige, die in der Regel nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bei Einkommenseinbußen kein Kurzarbeitergeld beziehen und waren auf Grundsicherung angewiesen. Darüber hinaus zahlen Selbstständige bisher regelmäßig auch nicht in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Unfallversicherung ein. Ein von Hamburg und weiteren Ländern erarbeiteter Beschluss verfolgt das Ziel, Selbstständigen eine zukunfts- und krisenfestere Absicherung über diese Sozialversicherungssysteme zu ermöglichen.
Plattformökonomie besser regulieren
Lücken in der sozialen und rechtlichen Absicherung zeigen sich auch im Feld der digitalen Wirtschaft, in der viele Solo-Selbstständige beschäftigt sind. Der rasante Zuwachs von Online-Dienstleistungen bietet ein großes Potential für neue Arbeitsplätze. In der Praxis zeigen sich aber auch Tendenzen zur Prekarisierung. Gute Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung müssen auch hier gewährleistet sein. So setzte sich Hamburg in einem Beschlussvorschlag zur Plattformökonomie dafür ein, dass hier neben unternehmerischen Belangen auch verstärkt die Interessen der Beschäftigten in den Blick genommen werden.
Lohnlücke schließen
Frauen haben im Jahr 2020 in Deutschland 18 Prozent weniger verdient als Männer. Ohne Berücksichtigung struktureller Unterschiede wie zum Beispiel Arbeitszeit, Qualifikation und Tätigkeit beträgt die Lohnlücke sechs Prozent. Um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen, setzt Hamburg sich im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für eine Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes ein. Es war 2017 in Kraft getreten. Ein zentraler Baustein ist die Stärkung des individuellen Auskunftsanspruchs von Beschäftigten. Dieser Auskunftsanspruch soll auf kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten ausgeweitet werden. Daneben soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Darüber hinaus macht Hamburg sich für die Einführung zertifizierter Entgeltprüfverfahren stark. Diese werden Betrieben Sicherheit geben, wirksame Verfahren anzuwenden. Die Notwendigkeit dieser Reformbausteine ergibt sich aus den Ergebnissen der ersten Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes (Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten; Bundestagsdrucksache 19/11470).