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Sommerreise trotz Corona-Pandemie – diese Regelungen gelten

HAMBURG

Wer sich in den anstehenden Sommerferien zu einer Reise entschließt, muss die geltenden Regelungen zur Testpflicht und Quarantäne bei Rückkehr einplanen. Es gelten dabei die zum Zeitpunkt der Rückkehr aktuellen Regelungen. Diese könnten sich auch während des Aufenthalts im Ausland geändert haben, beispielsweise wenn ein Reiseziel während des Aufenthalts zu einem Risikogebiet erklärt wird.

Die Einschränkungen bei Ein- und Ausreisen sind in vielen Ländern bereits wieder reduziert. Viele Hamburgerinnen und Hamburger nehmen dies zum Anlass, um in den kommenden Wochen zu verreisen.

Die Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass Personen, die eine Reise antreten, sich selbst vor Reiseantritt und erneut vor Rückkehr über die geltenden Regularien informieren müssen. Unter Umständen könnten sich diese kurzfristig ändern und bei An- und Abreise unterscheiden.

Nach wie vor besteht kein Grund zur Sorglosigkeit; Reisende sollten sich mit Vernunft und Augenmaß auf den Weg machen. Trotz der sommerlichen Bedingungen sind Abstände einzuhalten, Aufenthalte in schlecht durchlüfteten Innenräumen zu vermeiden, und gegebenenfalls Masken zu tragen.

Derzeit gelten folgende Regelungen:

Reisen im Inland

Rechtliche Einschränkungen zur Mobilität innerhalb Deutschlands gibt es derzeit nicht. Übernachtungsangebote stehen für touristische Zwecke zur Verfügung und auch Einzelhandel, Gastronomie etc. haben unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet.

Ab einer Inzidenz über 100 greift die bundesweite Notbremse, bei einer Inzidenz unter 100 gelten die Vorgaben der jeweiligen Bundesländer.

Reisende sollten sich vorab informieren, welche Nachweis- und Testpflichten im Bundesland ihres Urlaubsziels bestehen.

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