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Schulsenator freut sich über neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

HAMBURG

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe freut sich über gestern vom Bundestag beschlossenen und in der Nacht zuvor im Vermittlungsausschuss mit den Ländern ausgehandelten Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler. Künftig müssen die Bundesländer sicherstellen, dass alle Eltern, die das wünschen, einen Ganztagsplatz für ihr Kind bekommen. Der Bund finanziert den damit verbundenen Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen mit einmaligen Investitionszuschüssen von 3,5 Milliarden Euro und dauerhaften Betriebskosten von jährlich bis zu 1,3 Milliarden Euro.​​​​​​​

Kompromiss zwischen Bund und Ländern beschert Hamburg zusätzliche finanzielle Mittel

Schulsenator Ties Rabe: „Hamburg hat den jetzt beschlossenen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler bereits seit Jahren. Mit großem Erfolg: 85 Prozent der Hamburger Grundschülerinnen und Grundschüler nehmen das Ganztagsangebot ihrer Schule gern wahr und werden nachmittags gut betreut. Damit liegen wir an der Spitze in Deutschland. Dennoch profitieren wir von dem jetzt beschlossenen Ausbau. So darf Hamburg mit Investitionszuschüssen des Bundes für den Ausbau von Schulkantinen und Ganztagsräumen in Höhe von rund 90 Millionen Euro rechnen. Zudem freuen wir uns langfristig auf dauerhafte Zuschüsse des Bundes zu unseren Betriebskosten in Höhe von jährlich rund 34 Millionen Euro. Damit ist das gute Angebot in Hamburg auch dauerhaft solide finanziert.“

Senator Rabe hatte als Koordinator von neun Bildungsministerien der Länder in Zusammenarbeit mit der damaligen Familienministerin Franziska Giffey die Verhandlungen mit der Bundesregierung vorbereitet und zudem maßgeblich dazu beigetragen, den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler im Koalitionsvertrag der Großen Koalition zu verankern. Ties Rabe: „Ganztagsangebote an Schule bieten Schülerinnen und Schülern viele Vorteile, zum Beispiel gute Freizeit- und Bildungsangebote, Hausaufgabenhilfe, viele soziale Kontakte und ein warmes Mittagessen. Zugleich ermöglichen Ganztagsangebote die Vereinbarung von Familie und Beruf und sind somit auch ein Beitrag gegen die berufliche Benachteiligung von Alleinerziehenden und insbesondere von Frauen, die sehr häufig aufgrund der Kinderbetreuung beruflich zurückstecken.“

Für viele Länder ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler eine große Herausforderung, weil noch zahlreiche Ganztagsplätze fehlen. Trotz der Finanzhilfen des Bundes soll die Einführung deshalb erst schrittweise ab Mitte der 2020er Jahre erfolgen. So gilt der Rechtsanspruch im Jahr 2026 erstmal für die erste Klasse, ein Jahr später wird der Rechtsanspruch auf die zweite Klasse erweitert, 2027 auf die dritte Klasse und 2028 auf die vierte Klasse.

Um in Kraft zu treten, muss formell an diesem Freitag noch der Bundesrat dem Rechtsanspruch zustimmen.

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