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Öffnung der Innengastronomie ab Freitag

HAMBURG

In Hamburg kann die Innengastronomie ab Freitag (4. Juni) mit Vorsichtsmaßnahmen öffnen. In der Schanze und auf dem Kiez sind dagegen am Wochenende Sonderregeln nötig.

Öffnung der Innengastronomie

Ab Freitag, 4. Juni 2021, können gastronomische Angebote im Innenbereich unter Auflagen öffnen. Voraussetzungen sind unter anderem eine Testpflicht der Gäste, die (digitale) Kontaktnachverfolgung, die Einhaltung von Abstandsregeln (1,5 Meter zwischen den Tischen) sowie der allgemeinen Kontaktregeln. Maximal fünf Personen dürfen an einem Tisch sitzen. Zudem gilt eine Maskenpflicht im gesamten Innenraum. Die Masken dürfen während des Aufenthalts am Platz abgenommen werden.

Das Personal in gastronomischen Betrieben muss zwei Mal pro Woche einen negativen Test vorlegen. Hamburgweit gilt eine Sperrstunde für die Innengastronomie von 23 Uhr.

Diese Regeln gelten sowohl in klassischen Restaurants und Gaststätten als auch für (zum Beispiel) gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, auf Barkassen, in Kultur- oder Freizeiteinrichtungen.

Sonderregeln für sogenannte Hotspots

Ab Freitag, 4. Juni 2021, gelten Sonderregelungen für gastronomische Angebote in sogenannten "Hotspots", also in Straßen und auf Plätzen in den Stadtteilen Schanzenviertel und St. Pauli. Es gibt ein Alkoholausschankverbot von 23 bis 5 Uhr, ein Verbot des Abverkaufs nach außen (Kioske, Supermärkte, gastronomische Betriebe, etc.) und des Mitführens (Bürgerinnen und Bürger) von Alkohol von 20 bis 6 Uhr. Diese Verbote gelten an den Wochenenden von Freitag bis Sonntag.

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