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Neustartfonds gestartet, Miethilfen verlängert, Mietzuschüsse für kreative Zwischennutzungen bei Leerstand in Vorbereitung

HAMBURG

Die Covid-19-Pandemie stellt mit dem anhaltenden Lockdown gerade die Innenstädte – vom Handel bis zur Immobilienwirtschaft – vor teilweise existenzielle Herausforderungen, so auch in Hamburg. Gestern Abend sind Stadtentwicklungssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt, Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, Wirtschaftssenator Michael Westhagemann und Kultursenator Dr. Carsten Brosda zum zweiten Mal mit Vertreterinnen und Vertretern der ortsansässigen Interessensgemeinschaften, dem Handelsverband, der Handelskammer sowie Vermietern und Mietern virtuell zusammengekommen. Auch Mitte-Bezirksamtsleiter Falko Droßmann war beim Dialog mit den knapp 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugeschaltet. Im Mittelpunkt standen Fragen wie: Welche Ideen gibt es für die Entwicklung der Innenstadt? Was könnte einen Neustart nach dem Lockdown unterstützen? Was kann flankierend getan werden für eine gute Entwicklung in der Innenstadt?

Hilfen, wie der am vergangenen Mittwoch vorgestellte Neustartfonds, sind Ansätze des Senats, um - ergänzend zu den umfangreichen Hilfen aus dem Hamburger Corona Schutzschirm - gute und schnelle Lösungen für die akuten durch die Pandemie verursachten Probleme zu finden. Gleichwohl ist deutlich sichtbar, dass die Pandemie die schon seit längerem stattfindenden Veränderungsprozesse erheblich beschleunigt hat. Insbesondere in der Innenstadt könnte sich die Nachfrage bei Einzelhandels- und Büroflächen längerfristig und nachhaltig ändern. Alle Teilnehmenden bewerten den Dialog als positiv, er soll deshalb zeitnah fortgesetzt werden.

Um Leerstände zu vermeiden, prüft der Senat Mietzuschüsse für kulturelle und kreative Zwischennutzungen bei Ladenleerständen; ein entsprechendes Programm ist bei Kreativgesellschaft und Landesbetrieb LIG aktuell in Vorbereitung. Die Stadt Hamburg hat gestern ihre Aufforderung an die städtischen Unternehmen verlängert, zugunsten ihrer Gewerbemieterinnen und – mieter im Einzelfall Miethilfen zu leisten. Bis mindestens zum dritten Quartal 2021 sind auf Basis des entsprechenden Senatsbeschlusses durch die öffentlichen Unternehmen Mietstundungen oder im Einzelfall auch teilweise Mieterlasse möglich. In 1050 Fällen konnte bis zum Frühjahr 2021 mit Stundungen und Mieterlassen geholfen werden - in einem Volumen von 61,69 Mio. Euro. Die Senatoren haben auch die private Immobilienwirtschaft ersucht, dem guten Beispiel der öffentlichen Unternehmen zu folgen.

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator: „Der Senat steht in dieser Notlage weiter fest an der Seite der Unternehmen, des Handels, der Kammern und der Verbände - deshalb haben wir zum Beispiel die Miethilfen verlängert, den Neustartfonds aufgelegt und werden diesen auch aufstocken, wenn es nötig ist. Wir wollen, dass so schnell wie möglich wieder das normale Leben zurückkehrt, auch in unsere Innenstadt, die Bezirkszentren und die Quartiere. Diesen Neustart wollen wir mit vielen kreativen Ideen unterstützen. Alle Ideen, die auf dem Tisch liegen, gilt es nun zu konkretisieren. Seien es kreative und kulturelle Zwischennutzung von leerstehenden Geschäften oder auch kulturelle Events, die Besucherinnen und Besucher in die Einkaufsstraße locken. Perspektivisch wird es wichtig sein, mehr innerstädtisches Wohnen zu ermöglichen. Hier gibt es schon jetzt erste Anreize der Stadt auch für die Umwandlung von Gewerbeobjekten in Wohnimmobilien - hier werden wir weitere Maßnahmen prüfen. Wir danken den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Corona-City-Dialogs für die vielen Anregungen und Hinweise und bleiben im Gespräch!“

Michael Westhagemann, Senator für Wirtschaft und Innovation: „Ich kenne die Situation und Nöte vieler Akteurinnen und Akteure in der Innenstadt und den Bezirkszentren. Erst kürzlich habe ich mir in den Colonnaden ein eigenes Bild gemacht und mit Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern gesprochen. Die Rückmeldungen aus meinen regelmäßigen Gesprächen mit den Verbänden, Kammern und Unternehmen sind im Laufe des nun schon 14 Monate dauernden Coronajahrs immer wieder in die Gestaltung der unterschiedlichen Hilfsprogramme geflossen. Deshalb ist mir auch der im Februar gestartete und gestern fortgesetzte Corona-City-Dialog so wichtig. Mit dem Neustartfonds, verlängerten Miethilfen und Mietzuschüssen für kreative Zwischennutzungen bei Leerstadt schnüren wir ein Paket, mit dem wir ganz konkret vor Ort helfen können. Klar ist jedoch auch, dass die Veränderungen im Einzelhandel nicht allein auf das Konto von Corona gehen, sondern auch struktureller Natur sind. Die Pandemie hat die Entwicklung allerdings beschleunigt. Jetzt kommt es darauf an, dass die Quartiere mit klugen Ideen und Aktionen auf einen gesunden wirtschaftlichen Wachstumspfad zurückfinden.“

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Urbanes Leben in einer attraktiven Innenstadt auch für die Zeit nach der Pandemie zu sichern, ist unser gemeinsames Ziel. Dazu gehört das Gewerbe ebenso wie das Wohnen. Der Schlüssel zur Lösung ist der Dialog untereinander, und ich danke für den Input der vor Ort Betroffenen. Ich bin froh, dass wir schon vor der Krise eine Gesprächskultur etabliert haben, die einen Austausch mit konkreten Ergebnissen ermöglicht. Denn wir reden nicht nur über die Innenstadt, wir handeln auch. Für die wichtigen Aktionen und Maßnahmen zur Belebung der Geschäfte und Straßen haben wir den Neustartfonds von 1,1 Millionen Euro aufgelegt. Ein weiterer Weg zur Belebung der Innenstadt ist die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum. Auch hier geben wir Hilfestellung, etwa mit unseren Programmen der Wohnraumförderung. Wir prüfen zudem noch einmal genau, wo übermäßige rechtliche Hürden stehen könnten, um gegebenenfalls auch auf Bundesebene auf Änderungen hinzuwirken. Und natürlich halten wir Kurs auch bei den langfristigen Projekten etwa zur Aufwertung des öffentlichen Raums im Kontorhausviertel und am Hopfenmarkt.“

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft sind die Seele der Städte und geben ihnen ein individuelles Gesicht. Den Strukturwandel in den Städten, der bereits vor Corona begonnen hat und durch die Krise nochmal beschleunigt wurde, müssen wir nutzen, um kreativen Nutzungen zusätzlichen Raum zu geben, die die Attraktivität der Stadt stärken und aus denen Ideen für die Zukunft entstehen können. Wir wollen daher zusammen mit der Kreativgesellschaft und den vielen Kreativen in unserer Stadt Zwischennutzungen für Leerstände entwickeln und kulturelle Angebote als belebendes Element in Innenstädten dauerhaft verankern. Schon im Sommer wollen wir die Plätze der Stadt wieder mit einem vielfältigen Programm mit Kunst und Kultur beleben. Dies ist ein ganzheitlicher Ansatz, mit dem wir die Lebensqualität und die Innovationskraft der Stadt steigern und den der Senat daher als Gemeinschaftsaufgabe begreift.“

Hintergrund

Anreize zur Umwandlung von Gewerbe- in Wohnflächen

Im Dialog wurden auch die Fördermöglichkeiten der Umwandlung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen im Rahmen der bestehenden Förderprogramme der IFB erörtert, auf die der Senat in diesem Kontext aktuell hinweist, damit sich betroffene und interessierte Immobilieneigentümer entsprechend orientieren können:

a. Mietneubauförderung

Umwandlung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen können als „Änderung“ im Rahmen der Mietwohnungsneubauförderung sowohl im 1. als auch im 2. Förderweg bewilligt werden. Das Programm ist wirtschaftlich attraktiv, wenn mit der Umwandlung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen ein wesentlicher Bauaufwand verbunden ist. Die Förderhöhe ist dann identisch mit der normalen Neubauförderung und passt sich mit Ergänzungsmodulen an die individuellen Baukosten eines jeden einzelnen Bauvorhabens an. Die Förderung erfolgt über Darlehen mit bis zu 2.000,00 €/m2 förderfähiger Wohnfläche (statt 1.000 € + Grundstück für regulären Neubau) und Einmal- und laufenden Zuschüssen. Anstelle von Darlehen können für Wohnungen, die im Rahmen der Erweiterung entstehen, um 1,00 € pro Quadratmeter erhöhte laufende Zuschüsse gewährt werden. Die Einmalzuschüsse werden zusätzlich gewährt.. Es werden 30-jährige Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet.

b. Modernisierungsförderung – Mod B

Das Modernisierungsprogramm ist attraktiv für Umwandlungen mit geringen Investitionskosten. Als umfassende Modernisierung im Programm B beträgt die Höhe der Förderung 40 % der maximal förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Kosten beginnen bei 730 €/m2 Wohnfläche und erhöhen sich individuell, je nachdem welche zusätzliche Ausstattungsmerkmale wie Aufzugsanlagen etc. und energetische Standards gewählt werden Damit verbunden sind zehnjährige Mietpreis – und Bewegungsbindungen.

c. Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung (Mod Rise)

Mit dem IFB-Programm „Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung“ (Mod RISE) kann die Modernisierung und Instandsetzung von erhaltungswürdigen Gebäuden, die überwiegend der Wohnnutzung dienen, gefördert werden. Die Umwandlung von Gewerbeeinheiten zu Wohnungen wäre mit dem Programm somit grundsätzlich auch förderfähig. Die Förderung erfolgt durch Baukosten- und Mietzuschüsse. Mit der Förderung ist eine 21-jährige Mietpreis- und Belegungsbindung verbunden.

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