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Neun von zehn Lehrkräften sind vollständig geimpft

HAMBURG

90 Prozent aller Hamburger Lehrkräfte sind gegen das Coronavirus geimpft oder bereits genesen. Das ergab eine aktuelle, anonymisierte Abfrage an Hamburgs 347 allgemeinbildenden Schulen. Bei allen weiteren Beschäftigten an Schule liegt die Impfquote ebenfalls sehr hoch. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 88,4 Prozent aller schulischen Beschäftigten zum November über einen Impfschutz oder über den Genesenenstatus verfügen und damit in hohem Maße zum Infektionsschutz an den Schulen beitragen. Die Zahlen sind möglicherweise noch erheblich höher, weil nicht alle Personen befragt werden konnten. Damit liegt das Personal an den Schulen über der Impfquote für alle Hamburgerinnen und Hamburger im impffähigen Alter, die aktuell bei 80 Prozent liegt.​​​​​​​

Bildungssenator Ties Rabe: „Das ist eine gute Nachricht. Ich freue mich, dass eine so hohe Zahl der Schulbeschäftigten über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenenstatus verfügt. Das erhöht die Sicherheit der Schulen und zeigt gleichzeitig, dass Hamburgs Lehrkräfte und andere Schulbeschäftigte vernünftig mit der Impffrage umgehen.“

Das hohe Bedürfnis, die eigene Schule sicherer zu machen, die Schülerinnen und Schüler und die ganze Schulgemeinschaft zu schützen, wird deutlich, wenn die Impf- und Genesenendaten der einzelnen befragten Berufsgruppen genauer angesehen werden. Vollständig geimpft, einmal geimpft oder genesen sind bei den Lehrkräften inklusive der Vorschulkräfte 90 Prozent, beim pädagogisch-therapeutischen Fachpersonal 84,18 Prozent, bei den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst mindestens 83,13 Prozent und bei dem administrativen, technischen und unterstützenden Personal – beispielsweise den Verwaltungsangestellten im Schulbüro – sogar 88,18 Prozent. Die niedrigste Quote weisen mit 81,65 Prozent diejenigen Beschäftigten auf, die befristet Lehraufträge in Teilzeit an den Schulen wahrnehmen. Die Zahlen sind möglicherweise noch erheblich höher, weil nicht alle Personen befragt werden konnten.

Die vorliegenden Daten wurden zunächst schulintern unter Wahrung des Datenschutzes erhoben und dann anonymisiert im Rahmen einer sogenannten Rogatorabfrage an die Schulbehörde gemeldet. Bis zum 21. Oktober haben die Schulen Rückmeldungen für insgesamt 22.190 Personen des schulischen Personals gegeben – ausgenommen regelhaft Beurlaubte und Personen in Erziehungszeit, die nicht befragt wurden. Von diesen 22.190 Beschäftigten wurden insgesamt 19.616 sicher und nachweisbar als geimpft oder genesen gemeldet, das sind 88,4 Prozent. Von 2.574 Personen (11,6 Prozent) konnten die Schulen keinen Status melden. Das können Personen sein, die im Abfragezeitraum nicht erreicht werden konnten, aber auch Ungeimpfte oder Genesene, deren Status abgelaufen ist oder auch Erkrankte, deren Status durch die Schulleitung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abschließend geklärt werden konnte.

Die erfolgreiche Impfstrategie ist Teil eines umfassenden Sicherheitskonzepts, welches auf fünf wesentlichen Säulen beruht:

1. Alle Schulbeschäftigten haben sehr frühzeitig umfassende Impfangebote bekommen und in großem Umfang wahrgenommen. Die Gefahr einer Übertragung von Corona durch Lehrkräfte oder andere Schulbeschäftige auf die Schülerinnen und Schüler ist damit erheblich verringert worden. Impfangebote für Schülerinnen und Schüler an den Berufsbildenden Schulen gibt es seit dem 10. August, die Impfangebote für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahre an den allgemeinbildenden Schulen sind am 27. August gestartet und werden in den nächsten Wochen sukzessive durchgeführt.

2. Zweimal in der Woche müssen alle Schülerinnen und Schüler mit einem Antigen-Schnelltest nachweisen, dass sie keine Corona-Viren übertragen. Die Tests sind kostenlos und werden in der Regel unter Anleitung der Lehrkräfte in der Schule durchgeführt. Geimpfte und Genesene sind getesteten Personen gleichgestellt.

3. Wer sich im Schulgebäude aufhält, muss eine medizinische Maske tragen, denn die ansteckenden Virusvarianten bleiben eine Gefahr, gegen die medizinische Masken einen guten Schutz bieten. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Essen in der Schulkantine, auf dem Schulhof, beim Sport, auf dem Außengelände der Schule und bei Klassenfahrten außerhalb von Gebäuden.

4. Alle Unterrichtsräume sollen alle 20 Minuten für fünf Minuten gelüftet werden, um verbrauchte Luft und krankheitsübertragende Luftpartikel (Aerosole) durch frische Luft zu ersetzen. Fachleute warnen dringend vor einer „Dauerlüftung“. In der kühlen Jahreszeit behindern dauerhaft angekippte Fenster den Luftaustausch und kühlen die Räume unnötig aus. Deswegen ist es im Herbst und Winter viel besser, die Fenster 20 Minuten lang zu schließen, dann für fünf Minuten weit zu öffnen (Stoß- oder Querlüften) und danach wieder zu schließen. Das hält die Wärme im Gebäude, denn die Wärme ist in Wänden und Mobiliar gespeichert und erwärmt die ausgetauschte frische Luft schnell wieder.

Die Schulbehörde stattet zusätzlich alle Klassenräume mit mobilen Lüftungsgeräten aus. Lange Zeit haben Fachleute deren Einsatz unterschiedlich bewertet, sind aber jetzt zu klareren Einschätzungen gekommen. Hamburg setzt deshalb diese Geräte flächendeckend ein, um das noch so kleinste Risiko zur Krankheitsübertragung auszuschließen. Die Geräte ähneln einem Kühlschrank, sind beweglich, wartungsarm und funktionieren wie eine Dunstabzugshaube in der Küche: Sie saugen Luft an und filtern sie mit besonderer Filterwatte. Die Schulbehörde wird nur solche Geräte einsetzen, die leiser sind als die modernsten und besonders leisen Geschirrspüler.

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