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MPK: Fälschung von Impfnachweisen strafrechtlich besser verfolgen

HAMBURG

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat sich heute (22. Oktober 2021) der Haltung Hamburgs angeschlossen, dass das Fälschen von Impfnachweisen als Straftat eingestuft werden muss. Zu einer entsprechenden Änderung wurde der Bund aufgefordert.

Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Die bestehenden Lücken bei der strafrechtlichen Verfolgung der Fälschung von Gesundheitszeugnissen müssen geschlossen werden. Das Fälschen von Impf- oder Testnachweisen unterläuft wichtige Maßnahmen zum Infektionsschutz in der Corona-Pandemie und stellt eine erhebliche Gefährdung des Gemeinwohls dar. Polizei und Gesundheitsbehörden brauchen eine sichere Grundlage, um dagegen vorzugehen und die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen aufrecht zu erhalten.“

Die Echtheit von Impfnachweisen ist für Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wichtig, insbesondere wenn sie als Zugangsvoraussetzung für Publikumsveranstaltungen in Zwei-G-Modellen gelten. Polizei und Gesundheitsbehörden haben in der Praxis zuletzt vermehrt eine Verwendung von gefälschten Impfnachweisen festgestellt. Eine Strafverfolgung scheitert aber in einigen Fällen an rechtlichen Hürden, weil die Straftatbestände im Strafgesetzbuch sowie im Infektionsschutzgesetz lückenhaft sind. Auf Vorschlag von Hamburg hat die Ministerpräsidentenkonferenz deshalb heute den Bund aufgerufen, diese Lücken zu schließen.

Bild: © Land NRW / Ralph Sondermann

Gruppenfoto mit den Ministerpräsidentinnen und - präsidenten

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