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Informations- und Annahmestellen an den Hauptstandorten der Hamburger Finanzämter ab 09.08.2021 wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich

HAMBURG

Informations- und Annahmestellen an den Hauptstandorten der Hamburger Finanzämter ab 09.08.2021 wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich Nachdem der Publikumsverkehr in den Finanzämtern seit Februar auf absolut dringliche Fälle reduziert wurde, erlaubt die Entwicklung des Infektionsgeschehens nun ab dem 9. August 2021 eine schrittweise Wiedereröffnung für notwendige persönliche Besuche – selbstverständlich unter Wahrung geltender Hygienebestimmungen. Dennoch erfordern die Dienstleistungsangebote der Finanzämter grundsätzlich keine persönliche Anwesenheit. Alle Anliegen können über Mein ELSTER (www.elster.de), telefonisch, per Brief, Fax oder E-Mail erledigt werden.

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung in der Steuerverwaltung werden Steuererklärungen seit August 2019 in den Informations- und Annahmestellen nicht mehr direkt vor Ort manuell bearbeitet. Auch eine Belegprüfung findet grundsätzlich nicht mehr statt. Die Finanzämter empfehlen daher, Steuererklärungen elektronisch mittels ELSTER oder per Brief zu übermitteln.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Finanzämter waren in den letzten Monaten telefonisch durchgehend gut erreichbar und haben die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen engagiert umgesetzt. Der große Einsatz zeigt sich auch an der zügigen Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in durchschnittlich weniger als fünf Wochen. Nun ist es an der Zeit, auch den Präsenzbetrieb schrittweise wieder hochzufahren. Gleichwohl müssen wir das Pandemiegeschehen weiterhin im Blick haben und sollten persönliche Kontakte soweit wie möglich einschränken. Deswegen mein Appell an alle: Prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihr Anliegen über Mein ELSTER, telefonisch, per Brief, Fax oder E-Mail erledigt werden kann!“

Die Informations- und Annahmestellen der Finanzämter:

· Hamburg Altona (Holstenplatz 18/Holstenhaus),

· Hamburg Am-Tierpark und Eimsbüttel (Hugh-Greene-Weg 6),

· Hamburg Hansa und Hamburg Mitte (Steinstraße 10),

· Hamburg Harburg (Harburger Ring 40),

· Hamburg Nord (Borsteler Chaussee 45) sowie

· Hamburg Oberalster und Hamburg Ost (Nordkanalstraße 22)

werden wieder wie folgt geöffnet sein:

· Montags 08:00 - 14:00 Uhr

· Dienstags 07:00 - 14:00 Uhr

· Donnerstags 08:00 - 17:00 Uhr

Die Finanzämter ermöglichen wie bisher spontane Besuche und arbeiten ohne Terminvergabe. Daher ist es insbesondere in der Anfangsphase nicht ausgeschlossen, dass es zu etwas längeren Wartezeiten kommen kann.

Ein Besuch in den Neugründungs- und Erhebungsstellen der Finanzämter ist bis auf weiteres nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Das Finanzamt Hamburg Barmbek-Uhlenhorst, das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz sowie die Außenstellen in Bergedorf, Bramfeld, Blankenese und Wandsbek bleiben vorerst weiterhin für das Publikum geschlossen. Steuererklärungen können dort aber auch in Briefkästen eingeworfen werden.

Die Kontaktdaten der Hamburger Finanzämter sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.hamburg.de/fb/finanzaemter 

Maßnahmen zur Infektionsvermeidung

Zur Vermeidung von Infektionsrisiken ergreifen die Finanzämter entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß den jeweiligen baulichen Gegebenheiten der einzelnen Dienststellen. Dies sind zum Beispiel Maßnahmen, um Abstands- und Hygieneregeln umzusetzen, wie das Anbringen von Markierungen, um einen Abstand von mindestens 1,50 Meter zu wahren und das Aufstellen von Plexiglasscheiben.

Maskenpflicht

Im Finanzamt gilt die generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder Schutzmaske mit höherwertigem Standard wie z.B. FFP2 oder KN95).

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