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Haftbefehle am Hamburg Airport: Fahren ohne Fahrerlaubnis wird teuer, Diebe müssen zahlen

HAMBURG

Ein 28-jähriger Mazedonier war auf dem Weg von Hamburg nach Skopje. Als er sich bei der Ausreisekontrolle anstellte, überprüften die Beamten der Bundespolizei seine Daten im Fahndungssystem. Dabei stellten sie fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben ist. Er hatte eine Geldstrafe von 900 Euro zu entrichten. Alternativ hätten dem Mann 30 Tage Haft gedroht. Der Mann zahlte den geforderten Betrag und konnte anschließend weiterreisen. Wenig später gegen 10:00 Uhr machte sich ein 43-jähriger Türke auf den Weg nach Izmir und wurde durch die Bundespolizei kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass der Mann wegen Diebstahls von der Staatsanwaltschat Hamburg gesucht wird. Um den 37 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen, waren 375 Euro Geldstrafe und 82 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Die 457 Euro konnten gerade noch rechtzeitig gezahlt werden, sodass der Mann doch noch nach Izmir fliegen konnte. Um 21:00 Uhr schließlich wurde bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest eine 34-jährige Rumänin von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Sie konnte zunächst nicht weiterreisen, da sie von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in 2 Fällen zur Festnahme ausgeschrieben war und 100 Tagessätze zu jeweils 10 Euro zu zahlen hatte. Bisher waren jedoch lediglich 60 Euro gezahlt worden, sodass nun noch 940 Euro fällig waren. Sie hatte nicht so viel Geld dabei und hoffte auf ihren Bruder, der als Abholer auf sie wartete. Er erklärte sich bereit, die Geldstrafe zu zahlen, sodass der erleichterten Dame die Weiterreise gestattet werden konnte.

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