Seit dem 6. April müssen sich Schüler in Hamburg mindestens zweimal pro Woche unter Aufsicht an der Schule testen, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Als einzige Alternative ist ein PCR-Test erlaubt, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts verletzt die Testpflicht an der Schule den Datenschutz, zumindest wenn ein Test positiv ausfällt und das Ergebnis an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden muss. "Die derzeitige Ausgestaltung der testabhängigen Zugangsbeschränkung verstößt nach summarischer Prüfung (…) gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung", heißt es in dem Beschluss. Die Datenerhebung setze Freiwilligkeit voraus. Die Alternative Homeschooling bedeute aber einen Nachteil für den Schüler, er könne sich darum nicht freiwillig entscheiden.(dpa)