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Corona-Auswirkungen prägen Geschäftsbericht 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg

HAMBURG

Der Senat hat heute den Jahres- und Konzernabschluss 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg festgestellt und zugleich die Haushaltsrechnung verabschiedet. Die Werke zeigen in voller Transparenz, wie es um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt bestellt ist. Die Corona-Pandemie hat Hamburg im Jahr 2020 vor große Herausforderungen gestellt. Zahlreiche Unterstützungsprogramme wurden initiiert, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzufedern. Dies blieb nicht ohne Auswirkungen auf das Zahlenwerk des Jahres- und Konzernabschlusses.

In der Bilanz wurden zum Beispiel Steigerungen bei den Finanzanlagen (+ 1,1 Mrd. Euro) sowie bei den Forderungen und der Liquidität (+1,5 Mrd. Euro) durch höhere Rückstellungen (+ 1,5 Mrd. Euro) und aufwachsende Verbindlichkeiten (1,7 Mrd. Euro) überkompensiert. Entsprechend nahm der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in der Bilanz zu. Dies korrespondierte mit einem – erstmals seit drei Jahren –coronabedingten Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung der Kernverwaltung (- 426 Mio. Euro). Auch auf Konzernebene – Kernverwaltung inkl. ihrer Tochterorganisationen – verblieb ein Fehlbetrag von - 322 Mio. Euro. ​​​​​​​

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburgs Wirtschaft wurde 2020 durch Corona stärker getroffen als im Bundesdurchschnitt. Mit milliardenschweren Hilfsprogrammen haben wir Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Das Minus in unserem Geschäftsbericht 2020 ist demgegenüber nicht so stark ausgefallen wie befürchtet – insbesondere weil die Steuereinnahmen nicht ganz so stark eingebrochen sind wie anfangs prognostiziert. 2021/2022 werden finanzpolitisch weiter von den Folgen der Corona-Krise geprägt sein. Gut, dass wir den Ausnahmetatbestand der Hamburger Schuldenbremse aktiviert haben und nun die konjunkturelle Erholung aktiv stützen können. Wie es Richtung 2023/2024 finanzpolitisch weitergeht, wird sich auch aus den Weichenstellungen einer neuen Bundesregierung ergeben. Aus Sicht der Länder und Städte ist es elementar, dass der Bund die Hilfen für Länder und Gemeinden verstetigt. Für Hamburg haben Steuergesetze der Bundesebene strukturelle Löcher in unsere Finanzplanung im dreistelligen Millionenbereich gerissen. Die Bundesentlastung bei den Kosten der Unterkunft deckt die Steigerungen bei den gesetzlichen Leistungen in keiner Weise ab. Deshalb sage ich klar Richtung Bund: Die finanzielle Situation in Ländern und Gemeinden muss für anstehende Koalitionsverhandlungen eine Top-Priorität bekommen!“

Wie schon in den Vorjahren fiel das Ergebnis auf Konzernebene leicht besser aus als in der Kernverwaltung. Hierzu hat die Kernverwaltung mit geleisteten Zuweisungen und Zuschüssen einen großen Beitrag geleistet. Zudem waren nicht alle öffentlichen Unternehmen von den Eindämmungsmaßnahmen betroffen.

Hamburg bekennt sich in seiner Haushaltspolitik heute und zukünftig zum Grundsatz der Generationengerechtigkeit und der Nachhaltigkeit. Die für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie aufgenommenen zusätzlichen Kredite unterliegen einer Tilgungsregelung ab 2025. Dies sichert die finanzpolitische Handlungsfähigkeit der Stadt und sorgt für Vertrauen in die Solidität der städtischen Finanzen.

Der Geschäftsbericht hat sich seit vielen Jahren als Informations- und Steuerungsinstrument etabliert. Als von unabhängiger Stelle geprüftes Werk liefert er Jahr für Jahr eine finanzpolitische Bestandsaufnahme. Dabei wird der Blick auf das „klassische Zahlenwerk“ um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzt, die auch auf soziale, ökologische und gesellschaftliche Aspekte eingeht. Er zeichnet somit ein komplettes Bild des städtischen Handelns.

Der Geschäftsbericht steht als PDF-Dokument zum Download unter folgender Adresse bereit: https://www.hamburg.de/fb/geschaeftsbericht/15354472/kurzbilanz-2020/ .Dort wird ebenfalls in Kürze auch eine kompakte Onlineversion zur Verfügung gestellt.

Die Druckfassung des Geschäftsberichts kann ab Oktober 2021 über die Pressestelle der Finanzbehörde bezogen werden.

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