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Aktuelle Corona-Lage: Das gilt für den Sport

HAMBURG

Der Senat hat erneut Änderungen im Bereich des Sports beschlossen. Hier finden Sie die aktuellen Regelungen im Überblick.

Das Infektionsgeschehen in Hamburg ist stabil unter dem Inzidenzwert von 100 und die Infektionsdynamik ist weiterhin rückläufig. Dies ermöglicht eine schrittweise Rücknahme von weiteren Beschränkungen. Der Senat hat erneut über die aktuelle Corona-Lage beraten und über die Ausgestaltung des zweiten Öffnungsschrittes entschieden.

Für den Sport gilt ab 22. Mai 2021:

Die Ausübung von Sport im Freien auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist allein oder in Gruppen von bis zu zehn Personen, sowie für höchstens 20 Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Das Abstandsgebot findet hierbei keine Anwendung. Kontaktsportarten (wie Judo, Tanzen oder Ringen), bei denen der Mindestabstand zwangsläufig längerfristig unterschritten wird, sind derzeit noch nicht zulässig. Die allgemeinen Hygienevorgaben sind einzuhalten. Ein Corona-Test ist nicht zwingend erforderlich, wird aber dennoch empfohlen. Auf privaten Sportanlagen sind zudem die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer (digital) zu erheben.

Auf einer großen Sportanlage dürfen auch mehrere Gruppen gleichzeitig Sport treiben, wenn sie räumlich voneinander deutlich getrennt sind. Fitness-, Sport- und Yogastudios können ihre kontaktlosen Angebote im Freien anbieten unter den Voraussetzungen für den kontaktlosen Sport im Freien: bis zu 10 Personen mit jeweils 2,5 m Abstand. Eine Überdachung ohne jegliche Seitenwände ist zulässig.

Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.

Reiterhöfe und Reithallen dürfen allein im Sinne des Tierwohls genutzt werden.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie für Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist zulässig.

Veranstaltungen unter freiem Himmel können mit bis zu 250 Personen stattfinden, verbunden mit Hygienevorgaben, Terminbuchung, Testpflicht, (digitaler) Kontaktnachverfolgung, Personenzahlbegrenzung sowie festen Sitz- oder Stehplätzen. 

Hinweis: Zehn bis 14 Tage nach Schritt 2 erfolgen Anfang Juni in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in einem dritten Schritt weitere Öffnungen, die voraussichtlich auch den Indoorsport betreffen.

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