Da viele prüfungsrelevante Branchen wie z.B. Gastgewerbe, Friseurhandwerk und Messebau besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen und dadurch vor Ort keine Kontrollen möglich waren, haben die Hamburger Zöllnerinnen und Zöllner der FKS unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie erfolgreich neue Prüfungsschwerpunkte gesetzt, wie z.B. die Prüfung von Paketdienstleistern, Baugewerbe und landwirtschaftlichen Betrieben.
Insgesamt wurden 2020 durch die FKS des Hauptzollamtes Hamburg 1.296 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Damit ist das Niveau von 2019 trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie fast wieder erreicht worden (2019: 1.333 Arbeitgeberprüfungen).
Aufgrund der festgestellten Ergebnisse konnten 2.031 Strafverfahren und 1.214 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Im letzten Jahr konnten 2.021 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und 1233 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten abgeschlossen werden, obwohl immer häufiger die Bearbeitung der Fälle aufgrund von organisierten kriminellen Machenschaften und dubioser Firmengeflechte mehr Zeit in Anspruch nimmt. Die ermittelten Schadenssummen betrugen 9.375.212 EUR. Es wurden 396.235 EUR Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen erwirkt sowie 753.164 EUR Verwarnungsgelder, Bußgelder und Einziehungsbeträge festgesetzt.
Zusammenfassung:FKS-Zahlen Hamburg 2020
Arbeitgeberprüfungen: 1.296 / Einleitungen Strafverfahren: 2.031 / Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten: 2.021 / Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen:396.235 / Summe der erwirkten Freiheitsstrafen in Jahren: 7 / Eingeleitete und übernommene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten: 1.214 / Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten: 1233 / Summe festgesetzte Verwarnungs-, Bußgelder und Einziehungsbeträge in Euro: 753.164 / Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen in Euro: 9.375.212