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Zahl der Fälle sinkt weiter - Stallpflicht wird aufgehoben

DEUTSCH

In Hamburg geht die Zahl der Geflügelpestfälle bei Wildvögeln weiter zurück. Deshalb heben die Bezirksämter die hamburgweite Stallpflicht für Geflügel auf. Die Tiere dürfen ab Samstag, 30. April, wieder außerhalb geschlossener Ställe oder entsprechend gesicherter Vorrichtungen gehalten werden.

Seit Beginn dieses Jahres wurden über das gesamte Stadtgebiet verteilt noch rund 50 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt - ausschließlich bei Wildvögeln und mit sinkender Tendenz. Ein Ausbruch der Geflügelpest in einer Tierhaltung konnte in Hamburg bisher vermieden werden. Das Monitoring der Geflügelpest wird fortgesetzt, deshalb kann es zu weiteren Nachweisen von Fällen bei Wildvögeln kommen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut geht in seiner aktuellen Risikoeinschätzung davon aus, dass das bundesweite Risiko für weitere Einträge in Geflügelhaltungen weiterhin hoch ist. Das Geflügelpestgeschehen hat zwar nachgelassen, ist aber noch nicht erloschen. Geflügelhalter:innen in Hamburg sollten deshalb wachsam bleiben und die Maßnahmen zur Biosicherheit einhalten und wenn nötig verbessern (z.B. Schuhe vor Betreten des Stalls wechseln, Futter vor Vogeleinflug schützen etc.).

Mit der hamburgweiten Stallpflicht sollte verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Im Fall eines Ausbruchs dort müssten die betroffenen Tiere getötet werden. Die Maßnahme trat am 6. November 2021 in Kraft und betraf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese durften bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht galt auch für Hobbyhaltungen.

Hintergrund zur Geflügelpest

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen aber auch andere Spezies erkranken können. Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus dann in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden und dort zu hohen Tierverlusten führen.

Bild: © Foto: Colourbox.de / Maarkit

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