manset

Vorkaufsrechte rechtssicher machen: Bauministerkonferenz setzt sich auf Initiative Hamburgs für schnelle BauGB-Novelle ein

DEUTSCH

Auf Initiative Hamburgs hat die 138. Bauministerkonferenz (BMK) in Erfurt heute einen Antrag zur Zukunft der kommunalen Vorkaufsrechte beraten. Mit breiter Unterstützung aller Bundesländer mit Ausnahme von Bayern fordert die BMK, zügig eine Gesetzesänderung des § 26 Nr. 4 des Baugesetzbuchs auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, das wichtige Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Verdrängung, das durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November in Frage gestellt ist, schnellstmöglich nachhaltig zu sichern und rechtssicher zu machen.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts müsse rechtssicher auf das Ziel gerichtet werden muss, die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung auch für die Zukunft nachhaltig zu sichern, so der Beschluss der BMK.

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Kommunale Vorkaufsrechte in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung sind in Hamburg und anderen Städten mit angespannten Wohnungsmärkten unverzichtbar, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihren angestammten Quartieren zu schützen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht dieses elementare Instrument in Frage. Deshalb muss nun schnellstmöglich eine Klarstellung im Baugesetzbuch vorgenommen werden. Diese klare Haltung Hamburgs hat breite Zustimmung auch unter den Bauministerinnen und Bauministern der anderen Länder erzielt. Auf dieser Basis setzen wir uns nun gemeinsam auf Bundesebene dafür ein, dass Gemeinden ihre Vorkaufsrechte rechtssicher ausüben und so die Maßgaben der Sozialen Erhaltungsverordnungen durchsetzen können.“

In einem weiteren Appell an die Bundesregierung hat sich die Bauministerkonferenz einstimmig für eine Übergangsfrist für die Förderung von Neubauten nach dem Effizienzstandard KfW 55 ausgesprochen. Statt des durch die Bundesregierung angekündigten Förderendes bereits zum 1. Februar 2022 soll nach dem Willen der BMK eine Übergangsfrist bis Ende 2024 Planungssicherheit für alle Akteure schaffen. Dies soll verhindern, dass Finanzierungslücken bei bereits geplanten Wohnungsbauprojekten durch höhere Mieten geschlossen werden müssen.

Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Die Erreichung der Klimaziele muss sozialverträglich ausgestaltet werden. Entlang dieser bedeutsamen Leitlinie hat die Bauministerkonferenz heute zahlreiche wichtige Entschlüsse gefasst. Die Forderung nach Planungssicherheit bei der Fortschreibung von Förderstandards gehört ebenso dazu wie die Betonung der Notwendigkeit verlässlicher Bundesfördermittel. In einem weiteren wichtigen Appell an die Bundesregierung fordert die BMK auf Initiative Hamburgs zudem, in der Systematik des Gebäudeenergiegesetzes die Reduktion von Treibhausgasemissionen zur zentralen Steuerungs- und Zielgröße zu machen. Dieser Schritt schafft echte Technologieoffenheit für effektive Lösungen.“

Sitemizden en iyi şekilde faydalanmanız için çerezler kullanılmaktadır.