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„Vertrag für Hamburg“ zwischen Senat und Bezirken wird erneuert

DEUTSCH

Der „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ zwischen Senat und Bezirken wird erneuert. Der Senat hat am Dienstag die Unterzeichnung beschlossen. Zuvor hatten bereits alle Bezirksversammlungen dem Vertrag zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums zugestimmt. Mit der Neuauflage verständigen sich Senat und Bezirke zum dritten Mal – nach 2011 und 2016 – auf ein gemeinsames Vorgehen, um die im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ mit der Wohnungswirtschaft vereinbarten Ziele zu erreichen.

Der „Vertrag für Hamburg“ hat in der Vergangenheit wesentlich zu den großen Erfolgen des Bündnisses für das Wohnen beigetragen. So wurden seit 2011 – dem Jahr des ersten Bündnisses und des ersten Vertrags für Hamburg – bis heute mehr als 115.000 Wohneinheiten genehmigt und rund 77.000 Wohnungen bis Ende 2020 fertiggestellt. Damit hat Hamburg in der jüngeren Vergangenheit mehr Wohneinheiten pro Kopf gebaut, als jede andere deutsche Großstadt.

Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Die Wohnungsbaupolitik des Senats ist ein Erfolgsmodell. Keiner anderen Metropole in Deutschland gelingt es so gut wie Hamburg, das Angebot an Wohnraum zu vergrößern, viele günstige Wohnungen zu bauen und dadurch den starken Anstieg der Mieten zu stoppen. Das Fundament des Erfolgs ist die gute Zusammenarbeit zwischen Senat, Bezirken und der Wohnungswirtschaft. Mit der Neuauflage des ‚Vertrags für Hamburg‘ erhält unser Wohnungsbauprogramm ein Update für eine moderne, nachhaltige und verantwortungsvolle Stadtentwicklung.“

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der ‚Vertrag für Hamburg‘ bildet zusammen mit der Vereinbarung des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg seit zehn Jahren die einzigartige Grundlage für den erfolgreichen Wohnungsbau in Hamburg. Wir haben gemeinsam dringend benötigte Wohnungen geschaffen und uns dieses Ziel nun auch für die kommenden Jahre gesetzt. Hamburg soll eine ‚Stadt für alle‘ bleiben. Deshalb schaffen wir im engen Schulterschluss zwischen Senat, Bezirken und Wohnungswirtschaft bezahlbaren Wohnraum. Im intensiven Austausch mit den Bezirken haben wir den Vertrag an aktuelle Herausforderungen angepasst und Bewährtes fortgeschrieben. Auf diese Weise werden Senat und Bezirke auch in den kommenden Jahren ihrer gemeinsamen Verantwortung für die soziale Frage des Wohnens gerecht: mit langfristiger, transparenter Planung und vorausschauender Flächenausweisung, einem deutlichen Fokus auf der flächenschonenden Innenentwicklung und klaren Vorgaben für die Anteile an gefördertem Wohnungsbau.“

Dr. Alexander von Vogel, Staatsrat für Bezirke in der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke: „Der Vertrag für Hamburg ist eine entscheidende Grundlage dafür, dass in Hamburg auch weiterhin sehr viele neue Wohnungen entstehen. Mit dieser enormen Kraftanstrengung leisten die Bezirke zusammen mit dem Senat einen zentralen Beitrag, um überall in Hamburg geeignete städtische und privaten Grundstücke für den Wohnungsbau zu identifizieren und damit ausreichend Wohnraum für alle Hamburger:innen zu schaffen. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir die Wohnungsbaupotentiale im Rahmen der Magistralenentwicklung verabredet haben. Für eine soziale und klimaschützende Stadtentwicklung ist es besonders wichtig, dass wir den erfolgreichen Drittelmix fortführen und die Nachverdichtung auf bereits versiegelten Flächen besonders in den Blick nehmen.“

Cornelia Schmidt-Hoffmann, Leiterin des Bezirksamts Bergedorf: „Die Bezirksämter begrüßen die Vereinbarung und unterstützen das Ziel, den Hamburger Wohnungsneubau auf einem hohen Niveau zu halten. Besonders bewährt hat sich dabei der Hamburger Ansatz, über den ‚berühmten Drittelmix‘ geförderten Wohnraum in alle Stadtteile zu bringen. Dieses Instrument wird durch die Erhöhung des Anteils auf 35 Prozent noch effektiver werden. Ein umfangreicher, kostengünstiger und attraktiver Wohnungsbau ist die Voraussetzung für eine funktionierende, zukunftsfähige und demokratische Stadtgesellschaft. Dabei spüren die Bezirksämter zugleich, dass es zunehmend ehrgeiziger wird, das Ziel von 10.000 Wohneinheiten im Jahr zu erreichen, und stellen sich dieser Herausforderung. Daher ist es so wichtig, dass mit dem Vertrag für Hamburg auch die für die Planung und Entwicklung der Vorhaben in den Bezirken notwendigen Bedarfe in den Blick genommen werden. Die Erhöhung der Mittel für den Förderfonds der Bezirke auf 350 Euro pro genehmigter Wohneinheit ist ein wichtiger Schritt. Hiermit können die Bezirksversammlungen das Zusammenleben in den neuen Quartieren gestalten und die Weiterentwicklung der wachsenden und sich wandelnden Quartiere unterstützen.“

Erneut stellt der „Vertrag für Hamburg“ die gemeinsamen Anstrengungen für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums auf eine breite Basis und schafft die Rahmenbedingungen, damit in Hamburg 10.000 neue Wohnungen pro Jahr genehmigt werden können. Festgehalten wird dabei an der transparenten, langfristigen Planung durch die Wohnungsbauprogramme der Bezirke. Diese werden regelmäßig aktualisiert und sollen einen Schwerpunkt auf die flächenschonende Innenentwicklung setzen.

Um das Entstehen neuen, bezahlbaren Wohnraums zu sichern, wurde auch die Konkretisierung des bewährten Drittelmixes vereinbart, die die jüngste Bündnisvereinbarung aus dem Juni 2021 enthält. So ist vorgegeben, dass bei Projekten auf privaten Flächen ein Anteil von 35 Prozent geförderten Wohnraums entsteht, sofern neues Planrecht geschaffen wird oder bei Vorhaben ab 30 Wohneinheiten Befreiungen in Vorbescheids- oder Baugenehmigungsverfahren erteilt werden.

Beibehalten wurde die Maßgabe für zügige Genehmigungsverfahren, die für Wohnungsbauprojekte eine Genehmigung innerhalb von sechs Monaten ab Ersteinreichung des Antrags vorsehen. Mit einer zentralen Ausschreibung sollen zudem derzeit vakante Stellen besetzt werden, um die Leistungsfähigkeit in den Bezirksämtern zu sichern.

Gegenüber den bisherigen Verträgen ist zudem eine erstmals seit 2011 erhöhte Prämie für die Bezirke vorgesehen: Pro genehmigter Wohneinheit fließen künftig 350 statt 250 Euro aus dem Förderfonds Bezirke. Das verschafft den Bezirken mehr Handlungsspielraum für die Unterstützung von Maßnahmen, die die Schaffung neuen Wohnraums und den damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs begleiten. Der Förderfonds hat sich als wichtiges Instrument etabliert für die Unterstützung von Projekten etwa in den Bereichen Jugendhilfe, Freiwilligenarbeit, Stadtteilkultur oder im Naturschutz und zur Steigerung der Lebensqualität in den Bezirken.

Der „Vertrag für Hamburg“ steht online zum Download bereit unter www.hamburg.de/bsw/vertrag-fuer-hamburg.

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