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Verpflichtung zur 2G-Regel wird verstärkt kontrolliert

DEUTSCH

Angesichts zunehmender Infektionsdynamik hat der Senat am vergangenen Dienstag beschlossen, die 2G-Regel auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko verbindlich auszuweiten. Die entsprechende Eindämmungsverordnung wurde heute erlassen und veröffentlicht. Die Änderungen gelten gilt ab dem morgigen Sonnabend für die Gastronomie sowie für Clubs, Bars, Diskotheken und für körpernahe Dienstleistungen sowie für Indoor-Sport, Schwimmhallen und Fitness-Studios. Dort haben dann nur noch Geimpfte und von Covid-19 Genesene Zutritt, die einen entsprechenden 2G-Nachweis vorlegen können.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von 150 bis 5.000 Euro

Die Einhaltung der Regelungen der neuen Corona-Eindämmungsverordnung wird auch weiterhin im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen kontrolliert, die die Polizei in Amtshilfe für die Bezirksämter durchführt. Darüber hinaus finden in den Bezirken regelmäßig Kontrollen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Fachämter statt, zumeist in Verbundeinsätzen mit der Polizei. Die Kontrollen werden im Zusammenhang mit der Ausweitung der 2G-Regel nun nochmals intensiviert.

Sofern Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung festgestellt werden, führen diese entweder zu einer mündlichen Verwarnung oder zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann zudem auch eine vorübergehende Schließung des Betriebs für mehrere Wochen durch das zuständige Bezirksamt angeordnet werden.

Die Höhe der Bußgelder für Verstöße gegen die 2G-Regel liegt bei einem Erstverstoß je nach Tatbestand zwischen 150 und 5.000 Euro. So droht etwa Betreibern, die den 2G-Nachweis der Gäste nicht oder nur unzureichend kontrollieren, eine Geldstrafe von 5.000 Euro. Wer wiederum als Gast, Besucher oder Kunde nicht über den erforderlichen Coronavirus-Impf- oder Genesenennachweis verfügt, muss mit einer Geldbuße von 150 Euro rechnen, bei Vorlage eines falschen 2G-Nachweises werden 300 Euro fällig. Der Regelsatz verdoppelt sich bei wiederholten Verstößen, der Strafrahmen reicht dann bis zu 25.000 Euro. Eine Gesamtübersicht aller Tatbestände findet sich im aktuellen Bußgeldkatalog unter https://www.hamburg.de/bussgeldkatalog/ 

Die Erfahrung der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass sich viele Betriebe grundsätzlich um die Einhaltung der Vorgaben der Eindämmungsverordnung bemühen, zu denen auch die Kontrolle der 2G-Nachweise gehört. Wesentlich häufiger als Verstöße gegen die 2G-Nachweispflicht sind demnach Verstöße gegen die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung festzustellen. Betreiber sind verpflichtet darauf zu achten, dass sich die Gäste per App einloggen oder sich in eine Liste eintragen und müssen dies entsprechend überprüfen. Die Daten müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht oder vernichtet werden. Eine Weitergabe an unbefugte Personen ist verboten.

Alle wichtigen Informationen sind stets aktualisiert und verlässlich unter www.hamburg.de/corona zusammengestellt.

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