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Plan für den Gewässerschutz und das Hochwasserrisikomanagement im Elbegebiet verabschiedet

DEUTSCH

Die zehn Bundesländer der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) haben heute die 8. Elbe-Ministerkonferenz durchgeführt und unter anderem über den Gewässer- und Hochwasserschutz im Elbegebiet beraten. In einer gemeinsamen Elbe-Erklärung beziehen sie dabei Stellung zu den zukünftigen Herausforderungen einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flüsse und Seen, der Küstengewässer und des Grundwassers im Einzugsgebiet der Elbe. Nach der Konferenz übergab Hamburg nach drei Jahren den Vorsitz an Mecklenburg-Vorpommern. FGG Elbe Logo

Elbe-Ministerkonferenz

Die gemeinsamen Anstrengungen für eine Verbesserung der Hochwasservorhersage, die nach dem Beschluss der Elbe-Ministerkonferenz nach dem Hochwasser 2013 unternommen wurden, unterstreichen die gute Zusammenarbeit und die Fortschritte beim Hochwasserrisikomanagement. Die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Vermeidung eines weiteren Anstiegs des Schadenspotenzials in den hochwassergefährdeten Gebieten zählen weiterhin zu den vorrangigen Zielen. Diese Aktivitäten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wurden – zusammen mit weiteren Maßnahmen der Länder – in den aktuellen Hochwasserrisikomanagementplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe für den Zeitraum 2022 bis 2027 aufgenommen und auf der Sitzung verabschiedet.

​​​​​​​Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Hochwasserschutz ist angesichts des Klimawandels eine zentrale Herausforderung der kommenden Jahrzehnte. Die Flutkatastrophe Mitte Juli hat uns auf dramatische Weise gezeigt, mit welcher Wucht der Klimawandel uns treffen kann. Ein gemeinsames Hochwasserrisikomanagement ist der einzig richtige Weg, um sich den Folgen des Klimawandels entgegenzustemmen.

Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und den Hochwasserschutz im Elbegebiet weiter zu verbessern, ist eine starke regionale und internationale Kooperation erforderlich. Wichtige Fortschritte konnten wir für die Schadstoffsanierung der Elbsedimente erzielen. Auch in Zukunft wird sich Hamburg dafür besonders engagieren. Wir wollen die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den anderen Ländern, mit dem Bund und mit unseren Kolleginnen und Kollegen in Tschechien, Polen und Österreich weiter fortsetzen – unter dem Dach der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe. Turnusgemäß hat Hamburg nach der heutigen Sitzung den Vorsitz der Elbeministerkonferenz an Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Ich wünsche allen Beteiligten weiterhin gutes Gelingen.“

Till Backhaus, Minister für Umwelt und Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern: „Ich danke alle Beteiligten der Stadt Hamburg für die geleistete Arbeit in der Zeit des FGG-Vorsitzes. Sie können sicher sein, dass Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden drei Jahren ebenfalls intensiv daran arbeiten wird, die bisherigen Anstrengungen der Länder im Einzugsgebiet Elbe fortzusetzen und zu verstärken. Denn eines ist klar: Wasser bedeutet Leben und ist auf vielfältige Weise auch Grundlage unseres Lebens. Wir haben die Pflicht und Aufgabe, das wertvolle Gut zu schützen, denn wir brauchen es.

Seit der Verabschiedung des ersten gemeinsamen Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe im Jahr 2009 konnten eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Oberflächengewässer und des Grundwassers umgesetzt werden. Trotz dieser Anstrengungen konnte der gute Zustand der Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe entsprechend den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie überwiegend noch nicht erreicht werden.

Ebenso konnten seit der Verabschiedung des gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplans der FGG Elbe im Jahr 2015 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasserrisiken und zum Schutz vor Hochwassergefahren geplant und umgesetzt werden. Für einen zukunftsfähigen Hochwasserschutz sollen nunmehr verstärkt naturbasierte Lösungen zur Anwendung kommen.

Aber: Gewässerentwicklung braucht Zeit. Wichtig ist, dass sich alle Akteure ihrer Verantwortung bewusst sind und diese wahrnehmen.

Klimatische Änderungen werden in Zukunft zur Zunahme von Extremereignissen wie Hochwasser und Niedrigwasserphasen führen. Unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb das flussgebietsweite Wassermengenmanagement, das für die Stabilisierung der Gewässer von hoher Bedeutung ist, einen zentralen Stellenwert einnehmen. Die Elbe-Erklärung, die wir heute auf den Weg gebracht haben, ist ein wichtiger Meilenstein und die Richtschnur für das weitere Vorgehen.“

Um den Gewässerschutz im Elbegebiet zu verbessern und die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, verabschiedete die Konferenz heute den aktualisierten Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft Elbe für den Zeitraum 2022 bis 2027.

Die Ministerkonferenz begrüßte, dass seit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung von Gewässerbelastungen und Revitalisierung der Gewässer umgesetzt wurde. Sie betonte aber auch, dass noch immer viel zu tun bleibe, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Niedrigwasser und sommerliche Trockenperioden haben die Gewässer- und Auenökosysteme an der Elbe und in den Nebenflüssen in den vergangenen Jahren in Mitleidenschaft gezogen. Klimatische Änderungen werden in Zukunft zur Zunahme von Extremereignissen wie Hochwasser und Niedrigwasserphasen führen. Das flussgebietsweite Wassermengenmanagement hat daher einen hohen Stellenwert zur Stabilisierung der Gewässer.

In den vergangenen drei Jahren wurden unter dem Vorsitz Hamburgs schwerpunktmäßig Aktivitäten in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe angeregt, um die Schadstoffbelastung von Schwebstoffen und Sedimenten im gesamten Flussgebiet weiter zu senken. Das Bund/Länder-Positionspapier „Sedimentmanagement an der Elbe – Gemeinsam handeln in der Flussgebietsgemeinschaft“, verabschiedet am 10. April 2019 im Wälderhaus in Hamburg-Wilhelmsburg, wurde eine wichtige Grundlage des gemeinsamen Handelns in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Es war der Startschuss für Pilotprojekte von Bund und Ländern, die als „Proof of Principle“ gestartet wurden. Für die länderübergreifenden Sanierungsmaßnahmen, die allen Anliegern der Elbe zugutekommen, muss jetzt gemeinsam ein Konzept zur gemeinschaftlichen Finanzierung durch Bund und Länder erarbeitet werden.

Bild: © Flussgebietsgemeinschaft Elbe

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