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Ausweitung und Verbesserung der Hamburger Corona-Härtefallhilfen

DEUTSCH

Seit Beginn der Pandemie wurden die Programme zur Krisenbewältigung stetig erweitert und an die dynamischen Anforderungen angepasst. Erst Anfang Januar wurde mit dem Antragsbeginn der Überbrückungshilfe IV sowie der Neustarthilfe 2022 das Zuschussprogramm des Bundes verlängert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Hamburger Schutzschirms sind die Hamburger Corona-Härtefallhilfen, die ausgeweitet und verbessert wurden.

Die Hamburger Corona-Härtefallhilfen helfen Unternehmerinnen und Unternehmern, für die bislang aus den unterschiedlichsten Gründen keine Corona-Hilfen in Frage kamen. Dieses Programm wurde nun ausgeweitet und die Beantragung erleichtert. Die Förderung von Soloselbstständigen, die nicht für die Überbrückungs- oder Neustarthilfen des Bundes antragsberechtigt sind, wird durch die Zahlung einer Pauschale ausgeweitet. Diese Erweiterungen des Angebots unterstreichen, dass der Corona-Schutzschirm auch für diejenigen aufgespannt ist, die nicht die Förderkriterien des Bundes erfüllen.

Es ist nun möglich, die Härtefallhilfe auch dann zu erhalten, wenn das Unternehmen bereits Steuerungsmaßnahmen ergriffen hat und deshalb ein Liquiditätsengpass nicht mehr besteht. Das können zum Beispiel die Stundung von Verbindlichkeiten durch Gläubiger oder Ratenvereinbarungen sowie die Einbringung eigener Mittel der Inhaber sein. Details und die Antragsbedingungen zu diesem Förderprogramm sind auf der Internetseite der IFB Hamburg einzusehen.

Die Ausweitung der Härtefallhilfen schließt sich an den Start der Überbrückungshilfe IV sowie der Neustarthilfe 2022 Anfang dieses Jahres an. Die Fortführung der Überbrückungshilfen des Bundes brachte bereits Verbesserungen der Antragsbedingungen mit sich, darunter etwa eine großzügigere Regelung des Eigenkapitalzuschlags und die Anerkennung von Umsatzeinbußen infolge freiwilliger Schließungen. Die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 können bereits beantragt werden. Die technischen Voraussetzungen für die Bearbeitung der Anträge wird der Bund voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte 2022 zur Verfügung stellen, sodass die IFB Hamburg dann mit der Bewilligung der Vorgänge beginnen wird.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Pandemie hat unser Wirtschaftsleben weiterhin fest im Griff – umso wichtiger, dass wir bei den Hilfen jetzt nicht nachlassen und den betroffenen Unternehmen weiterhin zur Seite stehen. Neben der Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe, die sich Anfang dieses Jahres nahtlos an die vorherigen Programme anschließen, sind auch die Härtefallhilfen ein wichtiges Element unseres weiterhin aufgespannten Schutzschirms. Sie helfen all jenen, die durch das Raster der sonstigen Programme fallen. Mir war wichtig, dass wir nach Hinweisen aus der Praxis die Härtefallhilfen ausweiten. Wir wollen weiter erreichen, dass Corona kein Unternehmen unverschuldet in die Pleite treibt. Dazu sind wir regelmäßig in Gespräch mit Kammern, Verbänden und Unternehmen, um genau zu erfahren, wo wir nachsteuern müssen.“

Wirtschafts- und Innovationssenator Michael Westhagemann: „Wir wollen den Unternehmerinnen und Unternehmern helfen, die bisher keinen Platz unter dem Corona-Schutzschirm hatten. Es geht um Unternehmen, die pandemiebedingt auch getroffen wurden, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht berechtigt waren. Die Nachjustierung der Hamburger Corona-Härtefallhilfen für diese spezielle Zielgruppe ist genau richtig und zeigt, dass wir nachsteuern, wo dies erforderlich ist. Bei der Überbrückungshilfe IV des Bundes und der Neustarthilfe haben wir den flexiblen Einsatz solcher Instrumente bereits unter Beweis gestellt. Die Unterstützung muss dort ankommen, wo sie dringend gebraucht wird. Deshalb sind wir im engen Austausch mit den Unternehmen und allen Beteiligten. Nur so können wir die Folgen der Pandemie gemeinsam bewältigen.“

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Über die Hamburger Corona-Härtefallhilfen ermöglichen wir die Unterstützung für Soloselbstständige und Unternehmen, die bisher durch die Förderbedingungen des Bundes nicht förderberechtigt waren und gegebenenfalls durch das ‚Netz‘ gefallen wären. Mit der Ausweitung der Härtefallhilfen stellen wir nun sicher, dass diese zusätzlich zu bereits erfolgten Steuerungsmaßnahmen von Unternehmen eingesetzt werden können. Damit leisten die Härtefallhilfen als wirksame Ergänzung der Überbrückungshilfen des Bundes einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise. Darüber hinaus freuen wir uns, in Kürze die neue Überbrückungshilfe IV zügig abwickeln zu können.“

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