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Anklage wegen Corona-Subventionsbetrugs in Millionenhöhe

DEUTSCH

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen fünf Personen Anklage zum Landgericht Hamburg wegen gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Corona Hilfen des Bundes erhoben.

Die vier Hauptbeschuldigten sollen in 80 Fällen betrügerisch Anträge auf Corona-Soforthilfen, insbesondere auf die November- und Dezemberhilfen 2020, unter Verwendung sogenannter Vorrats-, Schein- und Servicegesellschaften gestellt haben. Nach dem Ermittlungsergebnis wurden diese bis dahin unwirtschaftlich agierenden Gesellschaften in der Regel erst kurz vor dem jeweiligen Subventionsantrag erworben. Um ihre eigenen Identitäten zu verschleiern, setzten die Beschuldigten zudem überwiegend sehr junge Männer und Frauen ohne entsprechende Fachkenntnisse als Geschäftsführer ein.

Der als Buchhalter tätigte fünfte Beschuldigte soll als sogenannter prüfender Dritter in insgesamt 45 Fällen für die Anträge der Bande zuständig gewesen sein.

Durch die ihnen vorgeworfenen Taten erlangten die Beschuldigten unberechtigt Subventionen in Höhe von insgesamt rund 3 Millionen Euro. Das gesamte Antragsvolumen belief sich auf 12,5 Millionen Euro.

Bereits im November 2021 waren zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse, fünf Haftbefehle sowie Vermögensarrestanordnungen in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro in Hamburg und Berlin vollstreckt worden (vgl. hiesige Pressemitteilung vom 11.11.2021).

Gegen 12 weitere Beschuldigten wurde das Verfahren abgetrennt. Jene Ermittlungen dauern noch an.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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