manset

Aktuelle Corona-Lage: Das gilt für den Sport

DEUTSCH

Der Senat hat im Zuge der Corona-Pandemie erneut Änderungen im Bereich des Sports beschlossen. Hier finden Sie die aktuellen Regelungen im Überblick.

Für den Sport gilt ab 20. November 2021:

Angesichts zunehmender Infektionsdynamik hat der Senat entschieden, die 2G-Regel auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko verbindlich auszuweiten. Das gilt ab Samstag, dem 20. November 2021, auch für Sport in geschlossenen Räumen sowie für Schwimmbäder und Fitness-Studios. Nur Geimpfte und Genesene können entsprechende Angebote nutzen. Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Die Sportausübung ist ansonsten unabhängig von der Personenzahl zulässig. Die bisherigen Auflagen bleiben bestehen. Im Freien ist zwischen den Geräten bzw. den individuellen Bewegungsbereichen – beispielsweise um eine Yogamatte herum – ein Abstand von 2,5 Meter einzuhalten. Zudem sind in jedem Fall die Kontaktdaten der Personen (digital) zu erheben.

Die Öffnung und Nutzung von Toiletten, Umkleideräumen und Duschen ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.

Die aktualisierte Rechtsverordnung steht online unter www.hamburg.de/verordnung zur Verfügung. Umfassende Informationen werden unter www.hamburg.de/corona kontinuierlich aktualisiert.

Bild: © Colourbox

Sitemizden en iyi şekilde faydalanmanız için çerezler kullanılmaktadır.